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4.AndereAnsprüche
FallsdieLeuchtebeiÜbergabeandenErstverbrauchernichtmangelfreiseinsollte,stehendiesem
unabhängigvondieserGarantiediegesetzlichenGewährleistungsrechtezu.DieseRechtewerden
durchdieGarantienichteingeschränkt.
5.Garantieschutz
DieGarantiegiltfürBrilonerLeuchten‐Produkte,dieErst‐Endverbraucherabdem01.06.2015
erworbenhaben(maßgebend
istdasDatumdesKaufbeleges).
BrilonerLeuchtengarantiertdemErst‐Endverbraucher,dassBrilonerLeuchtenfreivonMaterial‐,
Herstellungs‐undKonstruktionsfehlernsind.MaßgeblichsindderStandderTechnikunddie
wissenschaftlichenErkenntnissezumZeitpunktderHerstellungdesProduktes.
DasProduktmussdenFehler,derdenSchadenverursachthat,bereitszu
diesemZeitpunkt
aufgewiesenhaben.
DieGarantieerstrecktsichaufeineeinwandfreieFunktionderLeuchte,dereingebauten,
elektronischenKomponente,sowiedieVerwendungmangelfreierWerkstoffe,insbesondereihrer
OberflächeausGlas,Metallund/oderKunststoff.
DieGarantiewirddadurchbegrenzt,dassdieLichtleistungderLED´simLaufeihrerLebensdauer
nachlassen.DieLebensdauer
einerLEDwirddurchdenZeitraumimDauerbetriebdefiniert,inderdie
Leuchtkraftauf70%desAusgangswertesseitderInbetriebnahmesinkt,gemessenanderaufder
Produktverpackungbzw.demProduktangegebenenLebensdauer.
BrilonergarantiertLED‐Leuchtmittel,diemindestensdenWertL70/B30aufweisen.
L70bedeutet,dassdieLichtausbeuteam
EndederLebensdauerimMittelauf
70%derAusgangsleistunggesunkenist.
B30,dassnur30%derLED´snichtmehrfunktionieren.Dieswirdentsprechenddemgegenwärtigen
StandvonWissenschaftundTechnikgarantiert.Dasbedeutetaberauch,dassdasNachlassender
LeuchtwirkungderBrilonerLeuchteimvorbezeichnetenUmfang(L70/
B30)innerhalbder
Lebensdauer,nachdemgegenwärtigenStandvonWissenschaftundTechnikkeinenMangeldarstellt.