Safety data sheet
D8155943 v5.0
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Handschutz
Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepaßtes und einer anerkannten Norm
entsprechendes Atemgerät mit Partikelfilter, wenn die Risikobeurteilung dies
erfordert. Die Auswahl von Atemschutzmasken muß sich nach den bekannten
oder anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den Gefahren des Produkts
und den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen Atemschutzmaske richten.
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen
werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der
durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch
gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein
kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen bestehen, kann die Schutzzeit der
Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden.
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,
die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber
Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein
Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es
sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad:
Chemikalienresistente Schutzbrille.
Augen-/Gesichtsschutz
Atemschutz
:
:
:
Hautschutz
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf
der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken
ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
:
Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen.
In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den
Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte
herabzusetzen.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten
Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Hygienische Maßnahmen
:
Körperschutz
:
Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
Permeationlevel 6, Penetrationlevel 3 gemäß EN374, unter Berücksichtigung der
Exposition durch Chemikalien aus Kapitel 3.
Nicht verfügbar.
Physikalischer Zustand
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedebereich
Feststoff. [Tablette.]
Nicht verfügbar.
Charakteristisch.
Geruch
pH-Wert
Blau. Weiß. Rot.
Farbe
10.4 [Konz. (% w/w): 10%]
Nicht verfügbar.
Geruchsschwelle
:
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:
:
:
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
8/15
28/09/2016.
Datum der letzten Ausgabe
:
21/01/2016
Version
:
5










