Safety data sheet Article 23767676
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
BRENNSPIRITUS 7330
Bearbeitungsdatum :
28.10.2015
Version :
1.0.0
Druckdatum :
28.10.2015
Seite : 9 / 11
( DE / D )
Inhalt/Behälter gemäß den örtichen behördlichen Verschriften einem zugelassenen Entsorger oder einer kommunalen
Sammelstelle zuführen. Gebinde mit Resten bei der Sammelstelle für Altlacke/Altfarben abgeben. Darf nicht zusammen
mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung
Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann nach entsprechender Reinigung dem Recycling
zugeführt werden. Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
UN 1170
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Landtransport (ADR/RID)
ETHANOL, LÖSUNG
Seeschiffstransport (IMDG)
ETHANOL, SOLUTION
Lufttransport (ICAO
-
TI / IATA
-
DGR)
ETHANOL, SOLUTION
14.3
Transportgefahrenklassen
Landtransport (ADR/RID)
Klasse(n) :
3
Klassifizierungscode :
F1
Gefahr
-
Nr. (Kemlerzahl) :
33
Tunnelbeschränkungscode :
D/E
Sondervorschriften :
LQ 1 l · E 2
Gefahrzettel :
3
Seeschiffstransport (IMDG)
Klasse(n) :
3
EmS
-
Nr. :
F
-
E / S
-
D
Gefahrzettel :
3
Lufttransport (ICAO
-
TI / IATA
-
DGR)
Klasse(n) :
3
Gefahrzettel :
3
14.4
Verpackungsgruppe
II
14.5
Umweltgefahren
Landtransport (ADR/RID) :
Nein
Seeschiffstransport (IMDG) :
Nein
Lufttransport (ICAO
-
TI / IATA
-
DGR) :
Nein
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und
gemäß IBC-Code
Nicht relevant, da keine Beförderung des Produktes in Lieferform als Massengut gemäß den Vorgaben der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation (IMO).
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU
-
Vorschriften










