Safety data sheet Article 23767676

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
BRENNSPIRITUS 7330
Bearbeitungsdatum :
28.10.2015
Version :
1.0.0
Druckdatum :
28.10.2015
Seite : 8 / 11
( DE / D )
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Es sind keine akuten oder chronischen Schädigungen von Wasserorganismen durch das Produkt in Gewässern zu erwarten.
Aquatische Toxizität
Akute (kurzfristige) Fischtoxizität
Parameter :
EC50 ( ETHANOL ; CAS
-
Nr. : 64
-
17
-
5 )
Spezies :
Leuciscus idus (Goldorfe)
Wirkdosis :
8140 mg/l
Akute (kurzfristige) Daphnientoxizität
Parameter :
EC50 ( ETHANOL ; CAS
-
Nr. : 64
-
17
-
5 )
Spezies :
Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
Wirkdosis :
10000 mg/l
Expositionsdauer :
48 h
Akute (kurzfristige) Algentoxizität
Parameter :
EC50 ( ETHANOL ; CAS
-
Nr. : 64
-
17
-
5 )
Spezies :
Pseudokirchneriella subcapitata
Wirkdosis :
6500 mg/l
Expositionsdauer :
7 Tage
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Es sind keine Daten über das Potenzial des Produktes bzgl. seiner Persistenz und Abbaubarkeit verfügbar.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Daten über das Bioakkumulationspotenzial des Produktes verfügbar.
Es liegen auch keine Informationen zu den einzelnen Bestandteilen vor.
12.4
Mobilität im Boden
Es sind keine Daten über das Potenzial des Produktes bzgl. seiner Mobilität im Boden verfügbar.
Ein Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation sollte verhindert werden.
Adsorption/Desorption
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Produkt enthält keine relevanten Stoffe, die als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder als sehr
persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) bewertet wurden.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
12.7
Zusätzliche ökotoxikologische Informationen
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
Das Produkt wurde auf der Grundlage der Summierung von eingestuften Bestandteilen gemäß der CLP-
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 bewertet und entsprechend der ökotoxikologischen Eigenschaften eingestuft. Einzelheiten siehe Abschnitte 2
und 3.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts/der Verpackung
Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV
Abfallschlüssel Produkt
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
AVV):
14 06 03*, andere Lösemittel und Lösemittelgemische.
Abfallschlüssel Verpackung
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
AVV):
15 01 10* Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Abfallbehandlungslösun
gen
Sachgerechte Entsorgung / Produkt