Safety data sheet Article 23767676

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
BRENNSPIRITUS 7330
Bearbeitungsdatum :
28.10.2015
Version :
1.0.0
Druckdatum :
28.10.2015
Seite : 5 / 11
( DE / D )
Grenzwert :
500 ppm
/
960 mg/m
3
Spitzenbegrenzung :
2(II)
Bemerkung :
Y
Version :
02.04.2014
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP
-
Methode nach TRGS 900 ( D )
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Errechneter RCP
-
Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
Grenzwert :
nicht anwendbar
Bemerkung
Die in der TRGS 900 genannten Angaben für die Überwachung von AGW sind zu berücksichtigen.
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden.
Falls dies nicht
ausreicht, um die Lösemitteldampfkonzentration unter den AGW-Grenzwerten zu halten, muss ein geeignetes
Atemschutzgerät getragen werden. Angaben zu Abschnitt 7. beachten.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Dichtschließende Schutzbrille benutzen.
Hautschutz
Handschutz
Für kurzzeitigen Kontakt sind Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk mit einer Materialstärke von 0,38 mm ausreichend.
Für längeren bzw. wiederholten Kontakt sind Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk mit einer Materialstärke von >= 0,7
mm zu verwenden. Durchdringungszeit >= 480 min. Für den längeren oder wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass
die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis deutlich kürzer sein können. Die Schutzhandschuhe sollten bei
Beschädigung oder ersten Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind
Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Nach dem Händewaschen verlorengegangenes Hautfett durch
fetthaltige Hautsalben ersetzen.
Körperschutz
Arbeitsschutzkleidung tragen.
Atemschutz
Bei einer Verarbeitung des Produktes mittels Streichen bzw. Rollen ist ein Atemschutz bei guter Be
-
und Entlüftung des
Arbeitsbereiches nicht notwendig. Liegt bei einer schlechter Be-und Entlüftung des Arbeitsbereiches die
Lösemittelkonzentration über den AGW- bzw. MAK-Grenzwerten, so muss ein für diesen Zweck zugelassenes
Atemschutzgerät getragen werden. Maler-Halbmaske mit Rundgewindeanschluss EN 148-1 (Schraubfilter) und
Kombinationsfilter A1 - P2 gemäß DIN EN 14387 verwenden.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Mit Produkt beschmutzte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Arbeit
nicht Essen und Trinken - Nicht Rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Für gute Raum- und
Arbeitsplatzbe- und entlüftung sorgen. Dämpfe nicht einatmen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in Gewässer und in den Boden gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen
entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand
:
Flüssigkeit.
Farbe
:
gemäß Produktbezeichnung
Geruch
Nach Alkohol.
Sicherheitsrelevante Basisdaten
Schmelzpunkt/Schmelzbereich :
( 1013 hPa )
<
-114
°C