Safety data sheet Article 23767676
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
BRENNSPIRITUS 7330
Bearbeitungsdatum :
28.10.2015
Version :
1.0.0
Druckdatum :
28.10.2015
Seite : 3 / 11
( DE / D )
Bei Hautkontakt
Beschmutzte oder getränkte Kleidung sofort ausziehen. Mi
t Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. Keine Lösemittel
oder Verdünnungen verwenden ! Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem
Wasser spülen oder mit Augenspüllösung behandeln, anschließend Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Wasser in kleinen Schlucken trinken. Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Verschlucken sofort
ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche Symptome: Kopfschmerzen, Benommenheit, Schwindelgefühl und Augen
-
und Hautirritationen.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Bei Brand: Alkoholbeständigen Schaum, Kohlendioxid, Pulver oder Wassersprühnebel zum Löschen verwenden. Größeren
Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Ungeeignete Löschmittel
Bei Brand: Kein Wasservollstrahl zum Löschen verwenden.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste
Gesundheitsschäden verursachen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Bei einem durch das Produkt verursachten Brand ist für die Brandbekämpfung ein umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät bereitzuhalten und ggf. zu verwenden.
5.4
Zusätzliche Hinweise
Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzvorschriften (siehe Abschnitte 7 und 8) beachten. Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel von Zündquellen
fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen. Haut- und Augenkontakt vermeiden.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend
den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und
ordnungsgemäß entsorgen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Für ausreichende Lüftung
sorgen. Die betroffenen Flächen anschließend mit einem handelsüblichen wasserbasierten Reinigungsmittel oder einer
wässrigen Tensidlösung säubern, möglichst keine organischen Lösemittel benutzen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte










