Safety Data Sheet
EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Robert Bosch Power Tools GmbH
Überarbeitet am: 15.09.2016
Revisions-Nr.: 1,3
PFLEGESPRAY 1609200399
00635-0009
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
Allgemeine Hinweise
Nach Einatmen der Dämpfe im Unglücksfall an die frische Luft bringen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Augenkontakt
Kein Erbrechen einleiten.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Die Entscheidung darüber, ob Brechreiz ausgelöst werden soll oder nicht, soll vom Arzt getroffen werden.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Vorsicht, Aspirationsgefahr.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxid (CO2), Trockenlöschmittel, Wassersprühstrahl.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann entstehen:
Reizende/ätzende, brennbare sowie giftige Schwelgase.
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z. B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel).
Aufschaufeln und in geeignetem Behälter zur Entsorgung bringen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Druckdatum: 05.12.2016 D - DE Seite 2 von 7







