Safety Data Sheet Article 25975101
Druckdatum: 28.03.2018
D - DE
Seite 5 von 6
Freiwillige
Produktinformation
Produkt Name: SCHMELZKLEBER
2608002004_2608002005_2608002006
Version: 1.0
Druckdatum: 28.03.2018
Page 5 of 6
Weitere Hinweise
Nicht in Oberflächenwasser oder Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften verbrannt werden.
Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen.
Abfallschlüssel Produkt
080410 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke,
Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben; Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen
(einschließlich wasserabweisender Materialien); Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen,
die unter 08 04 09 fallen
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Leere Behälter zur örtlichen Wiederverwertung, Wiedergewinnung oder Abfallbeseitigung abgeben.
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer
Wiederverwendung zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID); Seeschiffstransport (IMDG); Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR); Binnenschiffstra
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.4.
Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.5.
Umweltgefahren
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.6.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.7.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1.
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
EU-Vorschriften
EC 649/2012
REACH-SVHC für Zulassung Art.
59
Nationale Vorschriften
Störfallverordnung:
Katalognr. gem. StörfallVO:
Mengenschwellen:
Technische Anleitung Luft I:
Anteil:
Wassergefährdungsklasse:
Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht unterstellt.
Fällt nicht unter die TA-Luft
1 - schwach wassergefährdend
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3