Safety Data Sheet Article 20037228
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13. Hinweise zur Verwertung
Die Robert Bosch GmbH nimmt die in Verkaufsstellen, öffentlich-
rechtlichen und gewerblichen Betrieben gesammelten Altbatterien
zurück. Die Batterien werden in Bleirecyclinghütten verwertet und als
Sekundärblei wieder dem Produktionsprozess zugeführt.
Verbrauchte Bleibatterien sind als besonders überwachungsbedürftiger
Abfall zur Verwertung eingestuft (EAK 160601*). Sie unterliegen den
Bestimmungen der Richtlinie 157/91/EWG sowie nationalen
Vorschriften über die Wiederverwertung von Batterien.
Batterien sind deswegen mit dem Recycling-/Rückgabesymbol und mit
einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet (siehe auch unter
15 Kennzeichnung). Verbrauchte Bleibatterien können vom Kunden in
Verkaufsstellen und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
(Städte und Landkreise) zurückgegeben werden.
Verbrauchte Bleibatterien sollen nicht mit anderen Batterien vermischt
werden, um die Verwertung nicht zu erschweren.
Keinesfalls darf der Elektrolyt, die verdünnte Schwefelsäure,
unsachgemäß entleert werden, dieser Vorgang ist von Fachbetrieben
durchzuführen.
14. Transportvorschriften
Land Transport Land Transport (ADR/RID)
UN Nr: UN 2794
Klasse ADR/RID: Klasse 8
Bezeichnung: BATTERIEN, NASS, GEFÜLLT MIT
SÄURE, elektrische Sammler
Verpackungsgruppe: nicht vorgeschrieben
Kennzeichnung: Ätzend
ADR/RID: Neue Batterien sind von den Bestimmungen
des ADR/RID ausgenommen
(Sondervorschrift 598 a)
Sondervorschrift 598:
Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:
Neue Batterien, wenn
● sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert
sind;
● sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie
sind z.B. auf Paletten gestapelt;
● sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säure
aufweisen, sie gegen Kurzschluss gesichert sind.