Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Robert Bosch GmbH
Überarbeitet am: 19.08.2019 Revisions-Nr.: 2.0
DOT 4 1987479106-KDE;1987479107-KDE;1987479108-KDE;1987479109-KDE;1987479111-KDE
00377-0079
Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und nitrose Gase (NOx)
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Di-tert.-butyl-p-kresol
LD50/oral > 2930 mg/kg
LD50/dermal > 2000 mg/kg
2,2'(Ethylendioxy)diethanol
LD50/oral > 2000 mg/kg
LD50/dermal > 16 ml/kg
LC50/inhalativ: > 5,2 mg/l
1,1'-Iminodipropan-2-ol (vgl. Diisopropanolamin)
LD50/oral = 6720 mg/kg
Reaktionsmasse aus 2-(2-(2-Butoxyethoxy)ethoxy)ethanol und 3,6,9,12- Tetraoxahexadecan-1-ol
LD50/oral = 2630 mg/kg
LD50/dermal = 3540 mg/kg
2,2'-Oxydiethanol
LD50/oral/Ratte: 12565 mg/kg
LD50/dermal/Kaninchen: 11890 mg/kg
2-(2-Methoxyethoxy)ethanol
LD50/oral/Ratte: = 5500 mg/kg
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
LD50/oral/Ratte: 3384 mg/kg
LD50/dermal/Kaninchen: 2700 mg/kg
Reiz- und Ätzwirkung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. (Tris[2-[2-(2-methoxyethoxy)ethoxy]ethyl]orthoborat; 2-
(2-Methoxyethoxy)ethanol )
Keimzell-Mutagenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgenommen.
Sonstige Angaben zu Prüfungen
Erfahrungen aus der Praxis
Sonstige Beobachtungen
Augen-, Haut- und Schleimhautkontakt kann Reizungen hervorrufen.
Wiederholter oder fortgesetzter Hautkontakt kann bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen.
Verschlucken kann zu Reizung der oberen Atemwege und gastrointestinalen Störungen führen .
Bei sachgemäßer Handhabung und bei Beachtung der allgemein geltenden Hygienevorschriften sind keine
gesundheitlichen Schäden bekannt geworden.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Revisions-Nr.: 2.0
D - DE
Druckdatum: 19.08.2019
Seite 6 von 9









