Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Robert Bosch GmbH
Überarbeitet am: 19.08.2019 Revisions-Nr.: 2.0
DOT 4 1987479106-KDE;1987479107-KDE;1987479108-KDE;1987479109-KDE;1987479111-KDE
00377-0079
Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen.
Augenärztliche Behandlung.
Kein Erbrechen einleiten.
Sofort einen Arzt hinzuziehen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Die Entscheidung darüber, ob Brechreiz ausgelöst werden soll oder nicht, soll vom Arzt getroffen werden.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Augen-, Haut- und Schleimhautkontakt kann Reizungen hervorrufen.
Verschlucken kann zu Reizung der oberen Atemwege und gastrointestinalen Störungen führen .
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel, Kohlendioxid (CO2), Wassersprühstrahl.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann entstehen:
Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und nitrose Gase (NOx)
Im Brandfall umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Achtung, Rutschgefahr.
Nicht in die Kanalisation / Oberflächenwasser / Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Aufschaufeln und in geeigneten Behälter zur Entsorgung bringen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für angemessene Lüftung sorgen.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Revisions-Nr.: 2.0
D - DE
Druckdatum: 19.08.2019
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