Safety data sheet
PFLEGESPRAY 1609200399
00635-0009
Robert Bosch GmbH
EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Revisions-Nr.: 1,22
Überarbeitet am: 04.05.2015
Gefährliche Inhaltsstoffe
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Anteil
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG
CAS-Nr.
REACH-Nr.
Index-Nr.
EG-Nr.
Bezeichnung
70 - 90 %
Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, < 2% Aromaten918-481-9
Xn - Gesundheitsschädlich R65-66
Asp. Tox. 1; H304 EUH066
01-2119457273-39
0,1 - 1,5 %
2-Ethylhexansäure, Verbindung mit Dodecylamin (1:1)285-327-9
Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich R36/38-51-5385068-69-5
Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2, Aquatic Chronic 2; H315 H319 H411
Wortlaut der R, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
Allgemeine Hinweise
Nach Einatmen der Dämpfe im Unglücksfall an die frische Luft bringen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Augenkontakt
Kein Erbrechen einleiten.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxid (CO2), Trockenlöschmittel, Wassersprühstrahl.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann entstehen:
Reizende/ätzende, brennbare sowie giftige Schwelgase.
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
D - DE
Druckdatum: 09.06.2015
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