Certifications 2
Table Of Contents
- SICHERHEITSDATENBLATT
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
Entkalkungstabletten für Bosch TASSIMO
Multigetränkesystem
Materialnummer 311530/311599/TCZ6004/311840/TCZ6604/311909/311916
Überarbeitet am: 28.2.2018
Version: 15
Sprache: de-DE,AT,CH
Gedruckt: 28.2.2018
Seite: 3 von 12
2.3 Sonstige Gefahren
In wässriger Lösung ist aufgrund des pH-Wertes eine ätzende Wirkung nicht
auszuschliessen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
REACH
01-2119457026-42-xxxx
EG-Nr. 201-069-1
CAS 77-92-9
Zitronensäure,
wasserfrei
30 - 60 % Eye Irrit. 2; H319.
EG-Nr. 203-742-5
CAS 110-16-7
Maleinsäure 10 - 25 % Acute Tox. 4; H302.
Skin Irrit. 2; H315.
Eye Irrit. 2; H319.
Skin Sens. 1; H317.
STOT SE 3; H335.
REACH
01-2119488633-28-xxxx
EG-Nr. 226-218-8
CAS 5329-14-6
Sulfamidsäure 10 - 25 % Skin Irrit. 2; H315.
Eye Irrit. 2; H319.
Aquatic Chronic 3; H412.
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Bei Gefahr von Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen. Betroffene in Ruhelage bringen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand sofort Atemspende oder
Gerätebeatmung, ggf. Sauerstoffzufuhr.
Nach Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen.
Kontaminierte Kleidung wechseln. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Kontaktlinsen entfernen. Anschließend Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden.
Mund mit Wasser ausspülen. Große Mengen Wasser trinken lassen.
Kein Erbrechen herbeiführen. Arzt hinzuziehen.
gedruckt von IBEDA-CHEMIE mit Qualisys SUMDAT