Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EU) Nr. 1907/2006
Handelsname: BONECO clean & protect
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Version 03
Siehe Abschnitt 8.2.2
Einschlägige EU- oder sonstige Bestimmungen
Abfallrichtlinie 2008/98/EG
Abschnitt 14: Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID und GGVSEB (grenzüberschreitend/Inland):
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Seeschiffstransport IMDG/GGVSee:
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschrif-
ten für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften z.B.
Wassergefährdungsklasse
WGK 0 – nicht wassergefährdend (Einstufung nach AwSV, Anlage 1; gefährlicher Be-
standteil: Stoff-Nr. 815).
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
Abschnitt 5.2.4, Kl. II: Im Abgasstrom dürfen folgende Werte für Chlor nicht überschritten
werden:
Im Massenstrom: 15 g/h
Massenkonzentration: 3 mg/m³
Vorschriften – EG-Mitgliedstaaten
Verordnung 1272/2008/EG (CLP/GHS) sowie Nachträge,
Verordnung 1907/2006/EG (REACH) sowie Nachträge,
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Ar-
beitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, mit Nachträgen
Richtlinie 2000/39/EG zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durch-
führung der Richtlinie 98/24/EG
Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über
Abfälle.
Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Abfallrichtlinie).
Weitere relevante Vorschriften
Gefahrstoffverordnung
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung– Maßnahmen
TRGS 500: Schutzmaßnahmen
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) und der Mutter-
schutzrichtlinienverordnung für werdende und stillende Mütter (EG/92/85/EWG) beachten.
BG Chemie:
BGI 503: „Anleitung zur Ersten Hilfe“
BGI 546: „Umgang mit Gefahrstoffen“
BGI 595: „Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe“










