Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EU) Nr. 1907/2006
Handelsname: BONECO clean & protect
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Version 03
Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Akute aquatische Toxizität:
Die Angaben beziehen sich auf den Wirkstoff.
Fischtoxizität:
96 h LC₅₀: 0,01 0,1 mg/l
Toxizität bei wirbellosen Arten:
48 h EC₅₀ (Daphnia (Wasserfloh)): 0,01 0,1 mg/l
Bakterientoxizität:
Belebtschlamm, toxische Grenzkonzentration (Lit.): 0,375 mg/l
Akut sehr giftig für Mikroorganismen. Bei Einleitung in biologische Kläranlagen sind je nach lokalen Bedin-
gungen und vorliegenden Konzentrationen Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm möglich.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar.
Das Produkt kann durch abiotische, z.B. chemische oder photolytische Prozesse abgebaut werden.
Angaben zur Stabilität in Wasser (Hydrolyse):
Halbwertszeit: 2 h
In Wasser erfolgt in der oberflächennahen Schicht ein durch Lichteinwirkung induzierter Abbau.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten.
12.4
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar.
12.5
Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT- und vPvB-Eigenschaften: Nicht anwendbar.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Sonstige ökologische Hinweise:
Adsorbierbares organisches gebundenes Halogen (AOX):
Das Gemisch enthält kein organisch gebundenes Halogen, kann aber halogenierend wirken und damit
zum AOX beitragen.
Wassergefährdungsklasse: Siehe Abschnitt 15.
Nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Darf nicht in Vorfluter gelangen.
Nicht in die Kanalisation, das Grundwasser, in Gewässer oder in das Erdreich gelangen lassen.
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Bei Handhabung von Produkt oder Gebinde Abschnitt 7.1 beachten.
Mit Natriumsulfit, Natriumpyrosulfit oder Natriumthiosulfat reduzieren. Es gelten aber in jedem Falle die
behördlichen Vorschriften. Für die korrekte Verschlüsselung ist der Abfallerzeuger selbst verantwortlich.
Behandlung verunreinigter Verpackungen
Dem Produkt entsprechend behandeln. Nicht kontaminierte und rückstandsfrei entleerte Verpackungen
können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen