Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EU) Nr. 1907/2006
Handelsname: BONECO clean & protect
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Version 03
Stoffname: Natriumhypochloritlösung; CAS-Nr.: 7681-52-9 (Kein AGW festgelegt)
Freigesetzte Zerfallsprodukte:
Stoffname: Chlor; CAS-Nr.: 7782-50-5
Art:
Grenzwert
Deutschland, BGW Langzeit
Keine Angabe verfügbar.
Europa, EU; STEL:
0,5 ppm; 1,5 mg/m³
Deutschland, TRGS 900
-
AGW:
-
Spitzenbegrenzung:
-
Bemerkungen: DFG:
EU
Y
0,5 ppm; 1,5 mg/m³
1 (I)
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der
DFG (MAK-Kommission)
Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt: Ab-
weichungen bei Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.)
Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatz-
grenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu
werden (siehe Nummer 2.7)
DNEL
Natriumhypochloritlösung … % Cl aktiv
DNEL Arbeiter:
Kurzzeit-Exposition - systemische und lokale Effekte, Inhalation:
3,1 mg/m³
DNEL Arbeiter:
Langzeit-Exposition - systemische und lokale Effekte, Inhalation:
1,55 mg/m³
DNEL Verbraucher:
Langzeit-Exposition - systemische und lokale Effekte, Inhalation:
1,55 mg/m³
DNEL Verbraucher:
Langzeit-Exposition - systemische Effekte, Inhalation: 0,26 mg/m³
PNEC-Werte
Natriumhypochloritlösung … % Cl aktiv
Kläranlage:
0,03 mg/l
Meerwasser:
0,000042 mg/l
Süßwasser:
0,00021 mg/l
Sporadische Freisetzung:
0,00026 mg/l
Boden:
Exposition des Bodens wird nicht erwartet.
Sediment (Meerwasser):
Exposition des Sediments wird nicht erwartet.
Sediment (Süßwasser):
Exposition des Sediments wird nicht erwartet.
Orale Aufnahme (secondary
Zusätzlicher Hinweis: Als Grun
8.2 Begrenzung und Überwa
Technische Maßnahmen und
Einsatz persönlicher Schutza
Art und Umfang der Verwend
maßnahmen.
8.2.1
Geeignete technische Sch
Für gute Belüftung des Arbeits
platz Waschgelegenheit vorse
kennzeichnen.
8.2.2
Individuelle Schutzmaßnah
Die persönliche Schutzausrüst
platz festzulegen. Lösemittelb
Allgemeine Schutz- und Hygie
Augen- / Gesichtsschutz
Nicht erforderlich.
Hautschutz
Nicht erforderlich.
poisoning 11,1 mg/kg)
dlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
chung der Exposition
die Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem
usrüstung.
ung (Gefährdungsbeurteilung) bestimmen die Wahl der Schutz-
utzmaßnahmen
raumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen. Am Arbeits-
hen, Augendusche oder Augenwaschflasche bereitstellen und auffallend
men – persönliche Schutzausrüstung
ung ist je nach Menge und Konzentration von Gefahrstoffen am Arbeits-
eständige Schutzkleidung tragen. Sicherheitsschuhe gemäß EN 345-347.
nemaßnahmen – siehe Abschnitt 7.1










