Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EU) Nr. 1907/2006
Handelsname: BONECO clean & protect
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Version 03
6.2
Für ausreichende Belüftung sorgen. Aerosolbildung vermeiden. Substanzkontakt vermeiden. Aerosole /
Dämpfe nicht einatmen.
Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Umweltschutzmaßnahmen
6.3
6.4
Weitere Freisetzung verhindern. Nicht in Kanalisation, Oberflächenwasser oder Erdreich gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Auslaufendes Material mit absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen
und aufnehmen und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen
geben (siehe Kapitel 13). Nachreinigen (Siehe hierzu in Abschnitt 7.1).
Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Hinweise zur Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Hinweise zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Maßnahmen zum Schutz vor Brand und Explosionen:
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Kein brennbarer Stoff.
Hinweise zum sicheren Umgang: Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen. Aerosolbildung vermeiden.
Dämpfe nicht einatmen. Substanzkontakt vermeiden.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Allgemeine Hygienemaßnahmen: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen
sind zu beachten. Berührung mit den Augen vermeiden. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor
erneutem Gebrauch waschen. Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken oder rauchen. Vor Pausen und bei
Arbeitsende Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz empfohlen. Augenspülflasche oder Au-
gendusche am Arbeitsplatz bereitstellen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglich-
keiten
Angaben zu den Lagerbedingungen
Behälter dicht verschlossen an einem kühlen, trockenen, Ort aufbewahren. Vor Hitze schützen. Vor
Lichteinwirkung schützen. Entwicklung von Sauerstoff und Chlor möglich.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Möglichst im verschlossenen Originalgebinde aufbewahren. Unzerbrechliche Behälter sind Glasbehältern
vorzuziehen. Zerbrechliche Gefäße in bruchsichere Übergefäße einstellen. Vor Frost und direkter
Sonneneinstrahlung schützen. Empfohlene Lagertemperatur 5 ° Celcius bis 25 ° Celcius
Wegen Verwechslungsgefahr nicht in Lebensmittelgefäßen aufbewahren. Darf nicht mit Säuren in
Berührung kommen. Lagerklasse 12. (Nicht brennbare Flüüsigkeiten)
7.3 Spezifische Endanwendungen
Branchen- und sektorspezifische Leitlinien:
Keine Informationen verfügbar.
Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche
Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter
8.1.1 Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland