Safety data sheet Article 20476122
BONDEX WPC REINIGER
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00329871
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
21 Dezember 2016
:
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
:
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation,
Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in
eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde,
Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen
Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können
genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie
den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die
zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Stoff
ist wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen umweltschädlich
sein.
Große freigesetzte Menge
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ,
oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in
einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Kleine freigesetzte Menge
:
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
:
Einsatzkräfte
:
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht
benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete
Substanz nicht berühren oder betreten. Dampf oder Nebel nicht einatmen. Für
ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen.
Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch
Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
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