Safety data sheet Article 20476122

BONDEX WPC REINIGER
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00329871
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
21 Dezember 2016
:
14. Angaben zum Transport
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für
das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
:
Zusätzliche Informationen
Nicht angegeben.
Das Produkt ist nur als umweltgefährdender Stoff reguliert, wenn es in Tankbehältern transportiert
wird.
Nicht angegeben.
ADR/RID
ADN
IMDG
:
:
:
IATA
:
Nicht angegeben.
Nationale Vorschriften
Sonstige EU-Bestimmungen
1 Anhang Nr. 4
Wassergefährdungsklasse
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
:
Referenzen
:
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Lagerklasse (TRGS 510)
:
12
Klasse
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) ; Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende
Stoffe (2005) ; Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz -
SprengG)) ; Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG). ; Gesetz zur
Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur
Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Zwölfte
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-
Verordnung - 12. BImSchV))
; Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur,
zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG)
Anhang XIV
Keine der Komponenten ist gelistet.
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
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German (DE)
Germany
Deutschland