Safety Data Sheet Article 20122337
BONDEX HOLZ NEU
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00329866
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
4 Januar 2017
:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Entsorgungsmethoden
:
Verpackungsart
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Behälter
15 01 06
gemischte Verpackungen
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
14. Angaben zum Transport
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für
das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
:
Zusätzliche Informationen
Nicht angegeben.
Nicht angegeben.
Nicht angegeben.
ADR/RID
ADN
IMDG
:
:
:
-
-
Not regulated.
-
-
Not regulated.
ADR/RID
IMDG
IATA
No.
No.
ADN
Nicht unterstellt.
-
-
-
Nein.
Nicht anwendbar.
Not applicable.
IATA
:
Nicht angegeben.
Nicht unterstellt.
-
-
-
Nein.
Nicht anwendbar.
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
Umweltgefahren
Meeresschadstoffe
-
Not applicable.
-
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Anhang XIV
Keine der Komponenten ist gelistet.
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German (DE)
Germany
Deutschland