Safety Data Sheet Article 26567307
BONDEX PERLMUTT-EFFEKT
Code
00424272
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
9 Oktober 2018
:
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche
vermeiden. Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülen
oder folgendermaßen vorgehen. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem
Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter
geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Große freigesetzte Menge
:
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
:
Zwischen den folgenden Temperaturen lagern: 5 bis 35°C (41 bis 95°F).
Aufbewahren gemäß den örtlichen Bestimmungen. Nur im Originalbehälter
aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut
belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen
(siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter
bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche
geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu
verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer
Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Siehe vor Umgang oder
Gebrauch Abschnitt 10 zu unverträglichen Materialien.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur
sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Das Essen, Trinken und
Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder
verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen
sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs
entfernen.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor
dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
:
Siehe Abschnitt 1.2 für Identifizierte Verwendungen.
Arbeitsplatz-Grenzwerte
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
8.1 Zu überwachende Parameter
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German (DE)
Germany
Deutschland