Safety Data Sheet Article 26506656

BONDEX GLITZER-FARBE
Code
00424676
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
6 November 2018
:
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Handschutz
Die Auswahl von Atemschutzmasken muß sich nach den bekannten oder
anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den Gefahren des Produkts und
den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen Atemschutzmaske richten. Wenn die
Arbeiter einer Konzentration über dem Grenzwert ausgesetzt sind, müssen sie
geeignete und zugelassen Atemschutzgeräte tragen. Verwenden Sie ein
ordnungsgemäß angepaßtes, luftreinigendes oder luftgespeistes und einer
anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät, wenn die Risikobeurteilung dies
erfordert. Tragen Sie eine Atemschutzmaske gemäß EN140. Filtertyp: Filter gegen
organische Dämpfe (Typ A) und Partikel P3
Augen-/Gesichtsschutz
Atemschutz
:
:
:
Hautschutz
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf
der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken
ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In
einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den
Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte
herabzusetzen.
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
:
Gute übliche Raumlüftung sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter
gegenüber Luftschadstoffen ausreichen.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten
Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Hygienische Maßnahmen
:
DNEL - Nicht verfügbar.
PNECs
PNECs - Nicht verfügbar.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Körperschutz
Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
Handschuhe
:
Bei längerem oder wiederholtem Umgang, die folgenden Handschuhtypen tragen:
Empfohlen: Naturkautschuk (Latex), Butylkautschuk, Viton®, Nitrilkautschuk,
Neopren
:
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen
werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert.
Schutzbrille mit Seitenblenden. Augenschutz gemäß EN 166 verwenden.
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