Safety data sheet Article 24773968
BONDEX VINTAGE WACHS
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00377897
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
15 Dezember 2015
:
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Identifikatoren
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Massen-%
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Einstufung
Siehe Abschnitt 16 für
den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen H-Sätze.
Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-
Alkane, Isoalkane, cyclische, <
2% Aromaten
REACH #: 01-2119463258-33
≥50 - <75
Flam. Liq. 3, H226
[1] [2]
EG: 919-857-5
STOT SE 3, H336
CAS: 64742-48-9
Asp. Tox. 1, H304
EUH066
Terpentin, Öl
EG: 232-350-7
≥0.1 - <1
Flam. Liq. 3, H226
[1]
CAS: 8006-64-2
Acute Tox. 4, H302
Verzeichnis: 650-002-00-6
Acute Tox. 4, H312
Acute Tox. 4, H332
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
Skin Sens. 1, H317
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Typ
SUB-Codes stehen für Substanzen ohne registrierte CAS-Nummer.
Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe sind oder
welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen. Person warm und ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Hautkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider für mindestens 10 Minuten geöffnet halten und
reichlich mit sauberem, frischem Wasser spülen und unverzüglich ärztlichen Rat
einholen.
Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Haut gründlich mit Seife und Wasser
reinigen oder zugelassenes Hautreinigungsmittel verwenden. Lösemittel oder
Verdünner NICHT verwenden.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
An die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Bei nicht vorhandener
oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch
ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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