Safety data sheet Article 24583130

BONDEX UV-ÖL UNIVERSAL
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00377946
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
2 Dezember 2016
:
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Die Auswahl von Atemschutzmasken muß sich nach den bekannten oder
anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den Gefahren des Produkts und
den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen Atemschutzmaske richten. Wenn die
Arbeiter einer Konzentration über dem Grenzwert ausgesetzt sind, müssen sie
geeignete und zugelassen Atemschutzgeräte tragen. Verwenden Sie ein
ordnungsgemäß angepaßtes, luftreinigendes oder luftgespeistes und einer
anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät, wenn die Risikobeurteilung dies
erfordert. Filtertyp: Filter gegen organische Dämpfe (Typ A) und Partikel P3
Atemschutz
:
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf
der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken
ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In
einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den
Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte
herabzusetzen.
Körperschutz
Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
Handschuhe
:
Bei längerem oder wiederholtem Umgang, die folgenden Handschuhtypen tragen:
Empfohlen: Nitrilkautschuk
:
(Durchbruchzeit grösser 480 min gemäss EN 374) empfohlen. Für kurzzeitigen
Kontakt werden Schutzhandschuhe der Klasse 2 oder höher (Durchbruchzeit
grösser 30 min gemäss EN 374) empfohlen.
>37.78°C
Physikalischer Zustand
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedebereich
Flüssigkeit.
Kohlenwasserstoff.
Geruch
pH-Wert
Verschiedene
Farbe
Verdampfungsgeschwindigkeit
Flammpunkt
Geschlossenem Tiegel: 63°C
Nicht verfügbar.
Geruchsschwelle
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9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest,
gasförmig)
:
Material fördert die
Verbrennung.
:
Ja.
Kann bei folgender Temperatur sich zu verfestigen beginnen: -54°C (-65.2°F)
Dies beruht auf Daten für den folgenden Inhaltsstoff: Kohlenwasserstoffe,
C10-C13, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, <2% Aromaten.
0.04 (Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, <2%
Aromaten) verglichen mit butylacetat
flüssig
unlöslich in Wasser.
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