Safety data sheet Article 24583130
BONDEX UV-ÖL UNIVERSAL
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00377946
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
2 Dezember 2016
:
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Lagerungstemperatur: 0 bis 35°C (32 bis 95°F). Entsprechend den örtlichen
Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht
schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht
zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit
Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht
verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig
verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in
unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der
Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur
sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
:
Spezifische Lösungen für
den Industriesektor
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht
wiederverwenden.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor
dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
:
Mit dem Produkt verunreinigte Materialien wie Putzlappen, Papierreinigungstücher
und Schutzbekleidung können sich nach einigen Stunden spontan selbst entzünden.
Um Brandgefahr zu vermeiden, sollten alle verunreinigten Materialien in für diesen
Zweck vorgesehenen Behältern oder in Metallbehältern mit genau eingepaßten,
selbstschließenden Deckeln gelagert werden. Verunreinigte Materialien sollten am
Ende eines jeden Arbeitstages vom Arbeitsplatz entfernt und draußen gelagert
werden.
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Expositionsgrenzwerte
Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane,
Isoalkane, Cyclene, <2% Aromaten
MAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2013).
8-Stunden-Mittelwert: 50 ppm 8 Stunden.
8-Stunden-Mittelwert: 300 mg/m³ 8 Stunden.
Spitzenbegrenzung: 100 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
Spitzenbegrenzung: 600 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
Fettsäuren, C6-19-verzweigt, Zinksalze
MAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2015).
8-Stunden-Mittelwert: 2 mg/m³ 8 Stunden. Form: einatembare
Fraktion
Spitzenbegrenzung: 4 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
Form: einatembare Fraktion
Spitzenbegrenzung: 0.4 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
Arbeitsplatz-Grenzwerte
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
8.1 Zu überwachende Parameter
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German (DE)
Germany
Deutschland