Safety data sheet Article 24583130
BONDEX UV-ÖL UNIVERSAL
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00377946
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
2 Dezember 2016
:
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen
sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
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Besondere Behandlungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
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Verschlucken
Hautkontakt
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Wirkt hautentfettend. Kann Trockenheit und Reizung der Haut bewirken.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Hautkontakt
Verschlucken
Einatmen
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Austrocknung
Rissbildung
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:
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Augenkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
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Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus
dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,
die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Keine spezifischen Daten.
Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen.
Dieses Material ist für Wasserorganismen schädlich und hat langfristige
Auswirkungen.. Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt
werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
5.1 Löschmittel
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:
Keine bekannt.
Geeignete Löschmittel
:
Ungeeignete Löschmittel
:
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
Feuerwehrpersonal
:
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht
benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete
Substanz nicht berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät
tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
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