Safety data sheet Article 25006472
BONDEX THERMOHOLZ-ÖL
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00388160
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
20 Dezember 2016
:
14. Angaben zum Transport
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für
das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
:
Zusätzliche Informationen
Nicht angegeben.
Nicht angegeben.
Nicht angegeben.
ADR/RID
ADN
IMDG
:
:
:
Nicht anwendbar.
Not applicable.
IATA
:
Nicht angegeben.
Nicht anwendbar.
Meeresschadstoffe
Not applicable.
Nationale Vorschriften
Sonstige EU-Bestimmungen
1 Anhang Nr. 4
Wassergefährdungsklasse
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
:
Referenzen
:
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Lagerklasse (TRGS 510)
:
10
Klasse
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) ; Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende
Stoffe (2005) ; Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz -
SprengG)) ; Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG). ; Gesetz zur
Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur
Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Zwölfte
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-
Verordnung - 12. BImSchV))
; Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
Anhang XIV
Keine der Komponenten ist gelistet.
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
13/15
German (DE)
Germany
Deutschland