Safety data sheet Article 24541387

BONDEX RENOVIER FARBE TERRASSEN & TREPPEN
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 -
Deutschland
Code
00371673
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
16 Mai 2015
:
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche
vermeiden. Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülen
oder folgendermaßen vorgehen. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem
Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter
geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Grosse freigesetzte Menge
:
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
:
Lagerungstemperatur: 5 bis 35°C (41 bis 95°F). Entsprechend den örtlichen
Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht
schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht
zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit
Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht
verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig
verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in
unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der
Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur
sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
:
Spezifische Lösungen für
den Industriesektor
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Das Essen, Trinken und
Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder
verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen
sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs
entfernen.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor
dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
:
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