Safety Data Sheet Article 15106978

BONDEX DAUERSCHUTZ-LASUR
Code
00329924
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
10 August 2017
:
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Mobilität
Nicht verfügbar.
:
LogP
ow
BCF
Potential
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
2-Butanonoxim
0.63
5.01
niedrig
Pyrithionzink
-
0.9
niedrig
PBT
:
Nicht anwendbar.
vPvB
:
Nicht anwendbar.
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (K
OC
)
Nicht verfügbar.
:
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
:
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Ja.
Gefährliche Abfälle
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen.
Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die
Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
:
Entsorgungsmethoden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Verpackung
Abfallschlüssel
Abfallbezeichnung
Entsorgungsmethoden
:
Verpackungsart
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
08 01 11*
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe
enthalten
Behälter
15 01 06
gemischte Verpackungen
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
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German (DE)
Germany
Deutschland