Safety data sheet Article 25006436
BONDEX INTENSIV-ÖL
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00381202
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
29 November 2016
:
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation,
Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in
eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde,
Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen
Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können
genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.
Große freigesetzte Menge
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ,
oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in
einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Kleine freigesetzte Menge
:
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
:
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Das Essen, Trinken und
Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder
verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen
sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs
entfernen. Nicht verschlucken. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Im Originalbehälter oder einem
zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material
gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter
enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht
wiederverwenden.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor
dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
Mit dem Produkt verunreinigte Materialien wie Putzlappen, Papierreinigungstücher
und Schutzbekleidung können sich nach einigen Stunden spontan selbst entzünden.
Um Brandgefahr zu vermeiden, sollten alle verunreinigten Materialien in für diesen
Zweck vorgesehenen Behältern oder in Metallbehältern mit genau eingepaßten,
selbstschließenden Deckeln gelagert werden. Verunreinigte Materialien sollten am
Ende eines jeden Arbeitstages vom Arbeitsplatz entfernt und draußen gelagert
werden.
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