Safety data sheet Article 25427019

BONDEX VEREDELUNGS WACHS
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00392733
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
19 Juni 2017
:
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen
sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
:
Besondere Behandlungen
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer
noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske
oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Einatmen
:
Kann Depression des zentralen Nervensystems (ZNS) verursachen. Kann
Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Kann Depression des zentralen Nervensystems (ZNS) verursachen.
:
Verschlucken
Hautkontakt
:
Wirkt hautentfettend. Kann Trockenheit und Reizung der Haut bewirken.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
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Augenkontakt
Zeichen/Symptome von Überexposition
Hautkontakt
Verschlucken
Einatmen
Zu den Symptomen können gehören:
Übelkeit oder Erbrechen
Kopfschmerzen
Schläfrigkeit/Müdigkeit
Schwindel/Höhenangst
Bewusstlosigkeit
Keine spezifischen Daten.
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Austrocknung
Rissbildung
:
:
:
Augenkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
:
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Karbonoxide
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg
auf, und der Behälter kann platzen, wodurch eine Explosionsgefahr entsteht. Bei
Eintritt in die Kanalisation besteht Brand- und Explosionsgefahr.
Löschpulver,
CO₂,
Sprühwasser (Nebel) oder Schaum verwenden.
5.1 Löschmittel
:
:
Keinen Wasserstrahl verwenden.
Geeignete Löschmittel
:
Ungeeignete Löschmittel
:
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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