Safety data sheet Article 25427019
BONDEX VEREDELUNGS WACHS
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00392733
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
19 Juni 2017
:
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission ; Gerfahrgutverordnung Straße (GGVS)
[Europäisches Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)] ; Verordnung über die
Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADN) ; Verordnung zur
ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie (MuSchRiV –
Mutterschutzrichtlinienverordnung)
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV - Abfallverzeichnis-
Verordnung) ; Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung -
GefStoffV) ; Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens
gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (
(Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)) ; Technische Regeln für
Gefahrstoffe: : Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder
fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
; Technische Regeln für Gefahrstoffe: Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
:
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung
Begründung
Flam. Liq. 3, H226
Auf Basis von Testdaten
STOT SE 3, H336
Rechenmethode
Volltext der abgekürzten H-Sätze
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
H226
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich
sein.
H312
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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German (DE)
Germany
Deutschland