Safety data sheet Article 25427019
BONDEX VEREDELUNGS WACHS
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00392733
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
19 Juni 2017
:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Entsorgungsmethoden
:
Verpackungsart
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Behälter
15 01 06
gemischte Verpackungen
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Dampf aus den
Produktrückständen kann innerhalb des Behälters eine hoch entzündliche oder
explosive Atmosphäre bilden. Gebrauchte Behälter nicht aufschneiden oder
schleifen, bevor diese innen nicht gründlich gereinigt worden sind.. Vermeiden Sie
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
14. Angaben zum Transport
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für
das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
:
Zusätzliche Informationen
Dieser Stoff der Klasse 3 unterliegt keiner Regulierung bei Verpackungsmengen von bis zu 450 l.
Ausnahme nach 2.2.3.1.5 (Ausnahme für viskose Stoffe)
Dieser Stoff der Klasse 3 unterliegt keiner Regulierung bei Verpackungsmengen von bis zu 450 l.
Ausnahme nach 2.2.3.1.5 (Ausnahme für viskose Stoffe)
Dieser Stoff der Klasse 3 unterliegt keiner Regulierung bei Verpackungsmengen von bis zu 30 l.
Ausnahme nach 2.3.2.5 (Ausnahme für viskose Stoffe)
ADR/RID
ADN
IMDG
:
:
:
3
III
UN1263
3
III
UN1263
ADR/RID
IMDG
IATA
No.
No.
ADN
UN1263
FARBZUBEHÖRSTOFFE
3
III
Nein.
Nicht anwendbar.
Not applicable.
IATA
:
Nicht angegeben.
UN1263
FARBZUBEHÖRSTOFFE
3
III
Nein.
Nicht anwendbar.
Tunnelcode
:
(D/E)
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
Umweltgefahren
Meeresschadstoffe
PAINT RELATED
MATERIAL
Not applicable.
PAINT RELATED
MATERIAL
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
14/17
German (DE)
Germany
Deutschland