Safety Data Sheet Article 15106002

BONDEX DOUGLASIEN-ÖL
Code
00329614
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
29 August 2017
:
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
:
Andere Gefahren, die zu
keiner Einstufung führen
Anhaltender oder wiederholter Kontakt kann die Haut austrocknen und Reizugen
verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
:
Gefahrenhinweise
:
Prävention
:
Sicherheitshinweise
Reaktion
:
Lagerung
:
Entsorgung
:
Gefahr
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Nicht anwendbar.
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
KEIN Erbrechen herbeiführen.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und
internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
Mit kindergesicherten
Verschlüssen
auszustattende Behälter
Ja, trifft zu.
Tastbarer Warnhinweis
Ja, trifft zu.
:
:
:
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Gefährliche Inhaltsstoffe
:
Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, <2% Aromaten
2.3 Sonstige Gefahren
Allgemein
:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich,
Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nicht anwendbar.
:
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe,
Mischungen und
Erzeugnisse
P102, P101, P301 + P310 + P331, P405, P501
Identifikatoren
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Massen-%
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Einstufung
3.2 Gemische
:
Gemisch
2/16
German (DE)
Germany
Deutschland