Safety data sheet Article 20474038

BONDEX ALGEN- UND GRUENBELAG-ENTFERNER KONZENTRAT
Code
00329872
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
24 Januar 2018
:
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482
(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von
Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale
Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird
ebenfalls gefordert.
Handschutz
Augen-/Gesichtsschutz
:
:
Hautschutz
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf
der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken
ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
:
Wenn bei der Arbeit Staub, Rauch, Gas, Dämpfe oder Nebel entstehen, verwenden
Sie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen,
um die Exposition der Arbeiter unterhalb der empfohlenen oder gesetzlich
vorgeschriebenen Grenzen zu halten.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten
Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Hygienische Maßnahmen
:
DNEL - Nicht verfügbar.
PNECs
PNECs - Nicht verfügbar.
DNEL
Individuelle Schutzmaßnahmen
Körperschutz
Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
Handschuhe
:
:
Nitril Neopren
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen
werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der
durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch
gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann.
Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen bestehen, kann die Schutzzeit der
Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden. Empfohlene Schutzhandschuhe
sind basierend auf dem/den mengenmässig vorherrschenden Lösemittel . Bei
längerem oder wiederholtem Kontakt wird ein Schutzhandschuh der Klasse 6
(Durchbruchzeit grösser 480 min gemäss EN 374) empfohlen. Für kurzzeitigen
Kontakt werden Schutzhandschuhe der Klasse 2 oder höher (Durchbruchzeit
grösser 30 min gemäss EN 374) empfohlen.
Chemische Spritzschutzbrille und Gesichtsschutz. Augenschutz gemäß EN 166
verwenden.
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