Safety data sheet Article 20474038
BONDEX ALGEN- UND GRUENBELAG-ENTFERNER KONZENTRAT
Code
00329872
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
24 Januar 2018
:
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
:
Andere Gefahren, die zu
keiner Einstufung führen
Anhaltender oder wiederholter Kontakt kann die Haut austrocknen und Reizungen
verursachen.
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
:
Gefahrenhinweise
:
Prävention
:
Sicherheitshinweise
Reaktion
:
Lagerung
:
Entsorgung
:
Gefahr
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Schutzhandschuhe tragen. Schutzkleidung tragen. Augenschutz oder
Gesichtsschutz tragen.
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung
sorgen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt
anrufen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. BEI KONTAKT
MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und
internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
Mit kindergesicherten
Verschlüssen
auszustattende Behälter
Ja, trifft zu.
Tastbarer Warnhinweis
Ja, trifft zu.
:
:
:
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Gefährliche Inhaltsstoffe
:
Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride
2.3 Sonstige Gefahren
Allgemein
:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich,
Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nicht anwendbar.
:
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe,
Mischungen und
Erzeugnisse
P102, P101, P280, P304 + P340, P301 + P310, P303 + P361 + P353, P305 + P351
+ P338, P405, P501
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