Safety data sheet Article 20474038

BONDEX ALGEN- UND GRUENBELAG-ENTFERNER KONZENTRAT
Code
00329872
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
24 Januar 2018
:
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Verpackungsart
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Behälter
15 01 06
gemischte Verpackungen
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
14. Angaben zum Transport
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für
das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
:
Zusätzliche Informationen
Die Kennzeichnung als umweltgefährlicher Stoff ist nicht erforderlich, wenn dieser Stoff in Mengen
von ≤5 l oder ≤5 kg transportiert wird.
Die Kennzeichnung als umweltgefährlicher Stoff ist nicht erforderlich, wenn dieser Stoff in Mengen
von ≤5 l oder ≤5 kg transportiert wird.
Die Kennzeichnung als Meeresschadstoff ist nicht erforderlich, wenn dieser Stoff in Mengen von
≤5 l oder ≤5 kg transportiert wird.
ADR/RID
ADN
IMDG
:
:
:
8
II
UN3066
8
II
UN3066
ADR/RID
IMDG
IATA
Yes.
Yes. The
environmentally
hazardous substance
mark is not required.
ADN
UN3066
PAINT
8
II
Ja.
Nicht anwendbar.
Not applicable.
IATA
:
Die Kennzeichnung als umweltgefährlicher Stoff kann vorliegen, wenn diese durch sonstige
Transportvorschriften erforderlich ist.
UN3066
PAINT
8
II
Ja.
Nicht anwendbar.
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
Umweltgefahren
Meeresschadstoffe
PAINT
(Quaternary
ammonium
compounds, benzyl-
C12-16-alkyldimethyl,
chlorides)
PAINT
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
13/16
German (DE)
Germany
Deutschland