Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 SICHERHEITSDATENBLATT Bona Home Parkett Grundierung ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Produktbeschreibung : Bona Home Parkett Grundierung : Wasserbasierter Lack für Holzböden Produkttyp : Flüssigkeit. 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkett Grundierung ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Signalwort : Kein Signalwort. Gefahrenhinweise : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Sicherheitshinweise Prävention : Nicht anwendbar. Reaktion : Nicht anwendbar. Lagerung : Nicht anwendbar. Entsorgung : Nicht anwendbar. Ergänzende Kennzeichnungselemente : Nicht anwendbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkett Grundierung ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemein Augenkontakt Einatmen Hautkontakt Verschlucken Schutz der Ersthelfer : Bei Auftreten von Symptomen oder bei allen Zweifelsfällen einen Arzt aufsuchen. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkett Grundierung ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung : Ein geeignetes Atemschutzgerät kann erforderlich sein. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkett Grundierung ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Spezifische Lösungen für den Industriesektor : Nicht verfügbar. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkett Grundierung ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Es gibt kein einziges Handschuhmaterial oder eine Kombination aus Materialien, die unbegrenzten Widerstand gegenüber einzelnen Chemikalien oder Kombinationen von Chemikalien geben können. Der Durchbruch Zeitpunkt muss grösser sein als die Nutzungsdauer des Produktes.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkett Grundierung ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Obere/untere Entzündbarkeits- : Nicht anwendbar. oder Explosionsgrenzen Dampfdruck : Nicht verfügbar. Dampfdichte : Nicht verfügbar. Relative Dichte : 1.04 Löslichkeit(en) : In den folgenden Materialien löslich: kaltes Wasser und heißem Wasser. Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser : Nicht anwendbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkett Grundierung ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Schätzungen akuter Toxizität Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkett Grundierung ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Name des Produkts / Inhaltsstoffs Resultat Spezies Exposition (2-Methoxymethylethoxy) propanol Akut EC50 1919 mg/l Daphnie 48 Stunden Akut LC50 >969 mg/l Akut LC50 >10000 mg/l Algen Fisch 96 Stunden 96 Stunden Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. 12.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkett Grundierung ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Hinweise zur Entsorgung : Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund, Ländern und Gemeinden zu beachten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkett Grundierung ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.7 Massengutbeförderung : Nicht verfügbar. gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkett Grundierung ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Australien : Nicht bestimmt. Kanada : Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen. China : Nicht bestimmt. Japan : Nicht bestimmt. Malaysia : Nicht bestimmt. Neuseeland : Nicht bestimmt. Philippinen Süd-Korea Taiwan : Nicht bestimmt. : Nicht bestimmt. : Nicht bestimmt. USA : Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkett Grundierung ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Sicherheitsvorschriften erforderlich sind. Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 2/7/2017. Datum der letzten Ausgabe : 1/26/2017.