Safety data sheet Article 25292527
Bona Home Parkettklebstoff
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Mobilität
Nicht verfügbar.
:
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Nicht verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (K
OC
)
Nicht verfügbar.
:
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
PBT
:
Nicht anwendbar.
vPvB
:
Nicht anwendbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses Produkt nicht als
gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie 91/689/EWG zu betrachten.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in
die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund, Ländern und
Gemeinden zu beachten.
Wird dieses Produkt mit anderen Abfallstoffen vermischt, dann gilt möglicherweise
der ursprüngliche Abfallproduktcode nicht mehr und es muss ein geeigneter Code
zugewiesen werden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Abfallbehörde.
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Abfallschlüssel gemäß Europäischen Abfallverzeichnis:
Abfallschlüssel
Abfallbezeichnung
08 04 10
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
Hinweise zur Entsorgung
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
2/7/2017.
Datum der letzten Ausgabe
:
7/8/2016.
Version
:
2
9/12