Safety Data Sheet Article 25117736
Bona Home Parkettklebstoff
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
:
:
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
Dem Feuer ausgesetzte geschlossene Behälter mit Wasser kühlen. Löschwasser
nicht in Abflüsse oder Wasserwege gelangen lassen.
Ein geeignetes Atemschutzgerät kann erforderlich sein.
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Rauch, Stickoxide.
Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Schutzvorschriften in Abschnitt 7 und 8
beachten.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde,
Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen
Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben (siehe Abschnitt 13).
Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern. Den Gebrauch von Lösemittel
vermeiden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei der Verschmutzung
von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen
die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material
für Rückhaltung und
Reinigung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
:
Einsatzkräfte
:
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch
Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
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:
:
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Einatmen des Dampfes,
Sprühnebels oder Nebels
vermeiden.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8).
Nie mit Druck leeren. Behälter ist kein Druckbehälter.
Immer in Behältern lagern, die aus dem gleichen Material gefertigt sind, wie der
Originalbehälter.
Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.1 Schutzmaßnahmen zur
sicheren Handhabung
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
7/8/2016.
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung.
Version
:
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