Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 SICHERHEITSDATENBLATT Bona Home Parkettklebstoff ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : Bona Home Parkettklebstoff Produktbeschreibung : klebstoff Produkttyp : Flüssigkeit. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Nicht anwendbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkettklebstoff ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.2 Kennzeichnungselemente Signalwort : Kein Signalwort. Gefahrenhinweise : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Sicherheitshinweise Prävention : Nicht anwendbar. Reaktion : Nicht anwendbar. Lagerung : Nicht anwendbar. Entsorgung : Nicht anwendbar. Ergänzende Kennzeichnungselemente : Nicht anwendbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkettklebstoff ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen [1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkettklebstoff ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Gefährliche thermische Zersetzungsprodukte : Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Rauch, Stickoxide. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Spezielle Schutzmassnahmen für Feuerwehrleute : Dem Feuer ausgesetzte geschlossene Behälter mit Wasser kühlen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkettklebstoff ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Hinweise zur gemeinsamen Lagerung Fernhalten von: Oxidationsmittel, starke Laugen, starke Säuren. Weitere Informationen zu Lagerungsbedingungen Hinweise auf dem Etikett beachten. Trocken, kühl und bei guter Durchlüftung lagern. Von Hitze und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkettklebstoff ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Geeignete technische Steuerungseinrichtungen : Für ausreichende Lüftung sorgen. Wo vernünftigerweise praktikabel kann dies durch lokale Absaugung und einer guten allgemeinen Entlüftung geschehen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkettklebstoff ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften pH-Wert : Nicht anwendbar. : Nicht verfügbar. Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich : Nicht verfügbar. Flammpunkt : Geschlossenem Tiegel: >100°C Verdampfungsgeschwindigkeit : Nicht verfügbar. Entzündbarkeit (fest, gasförmig) : Nicht anwendbar. Obere/untere Entzündbarkeits- : Nicht anwendbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkettklebstoff ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Die Zubereitung ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren Änderungen nicht als gefährlich eingestuft.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkettklebstoff ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Das Gemisch wurde anhand der konventionellen Methode der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG bewertet und nicht als umweltgefährlich eingestuft. Schlussfolgerung / : Nicht verfügbar. Zusammenfassung 12.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkettklebstoff ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Abfallschlüssel Abfallbezeichnung 08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen Verpackung Entsorgungsmethoden Hinweise zur Entsorgung Besondere Vorsichtsmaßnahmen : Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkettklebstoff ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV Keine der Komponenten ist gelistet. Besonders besorgniserregende Stoffe Keine der Komponenten ist gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Bona Home Parkettklebstoff ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften China : Nicht bestimmt. Japan : Nicht bestimmt. Malaysia : Nicht bestimmt. Neuseeland : Nicht bestimmt. Philippinen : Nicht bestimmt. Süd-Korea : Nicht bestimmt. Taiwan : Nicht bestimmt. USA : Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen. 15.