Security Datasheet
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Bacillol 30 Sensitive Tissues
R11942
15 / 16
DE
Nicht anwendbar
Flüchtige organische Verbin-
dungen
:
Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Ver-
meidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)
Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 30,14 %
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
REACH
:
Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich, wenn er wie
vorgegeben verwendet wird.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der H-Sätze
H225
:
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H302
:
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H311
:
Giftig bei Hautkontakt.
H314
:
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschä-
den.
H318
:
Verursacht schwere Augenschäden.
H319
:
Verursacht schwere Augenreizung.
H336
:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H373
:
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Expositi-
on.
H400
:
Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410
:
Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Volltext anderer Abkürzungen
Acute Tox.
:
Akute Toxizität
Aquatic Acute
:
Kurzfristig (akut) gewässergefährdend
Aquatic Chronic
:
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend
Eye Dam.
:
Schwere Augenschädigung
Eye Irrit.
:
Augenreizung
Flam. Liq.
:
Entzündbare Flüssigkeiten
Skin Corr.
:
Ätzwirkung auf die Haut
STOT RE
:
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
STOT SE
:
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
DE TRGS 900
:
TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte
TRGS 903
:
TRGS 903 - Biologische Grenzwerte
DE TRGS 900 / AGW
:
Arbeitsplatzgrenzwert
ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwas-
serstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
der Straße; AIIC - Australisches Verzeichnis von Industriechemikalien; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für
Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN -
Norm des Deutschen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische
Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden
mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ENCS - Vorhandene und
neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS
- Global harmonisiertes System; GLP - Gute Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA -
Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen
zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO -
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen;
IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale
Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO
- Internationale Organisation für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 -
Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulati-
on (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung










