Security Datasheet
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Bacillol 30 Sensitive Tissues
R11942
14 / 16
DE
ADR
Umweltgefährdend
:
nein
RID
Umweltgefährdend
:
nein
IMDG
Meeresschadstoff
:
nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Die hierin bereitgestellte(n) Transporteinstufung(en) ist/sind nur zu informativen Zwecken gedacht und ba-
sieren lediglich auf den Eigenschaften des unverpackten Materials gemäß Beschreibung in diesem Sicher-
heitsdatenblatt. Transporteinstufungen können mit dem Transportmittel, der Verpackungsgröße und Abwei-
chungen in regionalen oder Länderbestimmungen variieren.
14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
Biozid-Produkt
:
Registrierungsnummer: N-90342, N-90344
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbrin-
gens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe,
Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
:
Nicht anwendbar
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden
besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
:
Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (An-
hang XIV)
:
Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau
der Ozonschicht führen
:
Nicht anwendbar
Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische
Schadstoffe (Neufassung)
:
Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemi-
kalien
:
Nicht anwendbar
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Beherrschung der
Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
P5c
ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN
Wassergefährdungsklasse
:
WGK 1 schwach wassergefährdend
Einstufung nach AwSV, Anlage 1 (5.2)
TA Luft
:
Gesamtstaub:
Nicht anwendbar
Staubförmige anorganische Stoffe:
Nicht anwendbar
Dampf- oder gasförmige anorganische Stoffe:
Nicht anwendbar
Organische Stoffe:
Nicht anwendbar
Krebserzeugende Stoffe:
Nicht anwendbar
Erbgutverändernd:
Nicht anwendbar
Reproduktionstoxisch:










