Safety data sheet Article 23630635
Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830 Seite 5 von 6
Ausstellungsdatum: 28.07.2015 Ersatz für das Datenblatt von: 18.02.2013
"*" Änderungen gegenüber Vorläufer, n.a. = nicht anwendbar, n.v. = nicht verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
13.1.1 Empfehlung: D 1 Abfallschlüssel - Nr.: 06 10 02
Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem
Verbraucher, dem Hersteller und dem Entsorger
festgelegt werden.
Zusätzlich örtliche behördliche Vorschriften beachten.
13.2
Für ungereinigte Verpackungen
13.2.1 Empfehlung: Mit geeignetem Reinigungsmittel spülen. Sonst wie Produktreste.
13.2.2 Sicherer Umgang: Wie für Produktreste.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR IMDG IATA
Kein Gefahrgut im Sinne der oben erwähnten
Vorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der oben
erwähnten Vorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der
oben erwähnten Vorschriften.
14.1
UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
Umweltgefahren
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Beförderungskategorie:
Klassifizierungscode:
Gefahrnummer:
LQ:
Verpackungsanweisung
(Passagierflugzeug)
Verpackungsanweisung
(Frachtflugzeug)
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
n.v.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
n.v.
15.1.1
Beschäftigungsbeschränkung nach MuSchG / JArbSchG beachten: Nein.
15.1.2
Aufbewahrungspflicht nach § 8 (6) GefStoffV beachten: Nein.
15.1.3
Störfallverordnung beachten: Nein.
15.1.4
Technische Anleitung Luft:
Klasse Ziffer Anteil m%
n.a.
15.1.5
Wassergefährdungsklasse: 1 Einstufung nach VwVwS
15.1.6
Lagerklasse: 10 –13
15.1.7
Regelungsbereich der TRGS 510 beachten: Nein.
15.1.8
Regelungsbereich der TRG 300 beachten: Nein.
15.1.9
Regelungsbereich des WRMG beachten: Nein.
15.1.10
Sonstige zu beachtende Vorschriften: TRGS 511
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung :
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.