Safety data sheet Article 23630635

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830 Seite 2 von 6
Ausstellungsdatum: 28.07.2015 Ersatz für das Datenblatt von: 18.02.2013
"*" Änderungen gegenüber Vorläufer, n.a. = nicht anwendbar, n.v. = nicht verfügbar
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1
Nach Einatmen:
Nach Einatmen der Brandgase, Zersetzungsprodukte oder Staub im Unglücksfall an die frische Luft gehen.
Falls erforderlich einen Arzt konsultieren.
4.1.2
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Falls erforderlich einen Arzt konsultieren.
4.1.3
Nach Augenkontakt:
Nach Augenkontakt, Kontaktlinsen entfernen. Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen,
auch unter den Augenlidern. B
ei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1.4
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. In ernsten
Fällen einen Arzt rufen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verschlucken kann zu einer Reizung der Schleimhäute führen.im Magen-Darm-Trakt
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Verschlucken: Bestandteile des Produktes bewirken Methämoglobinbildung.
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
5.1.1
Geeignete Löschmittel:
Trockenlöschmittel, CO2, Sprühwasser oder "Alkohol"-Schaum verwenden.
5.1.2
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrah.l
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können Kohlenstoffoxide, Stickoxide (NOx), Phosphoroxide ,Ammoniak entstehen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
5.3.1
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug.
5.3.2
Zusätzliche Hinweise:
Im Brandfall Tanks durch Wasserbesprühung kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser
müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Siehe Kapitel 8.2.2
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Oberflächengewässer nicht verunreinigen. Verunreinigung des Grundwassers durch das Material vermeiden.
Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen
Behörden benachrichtigt werden.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel,
Sägemehl). Aufschaufeln und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Keine.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1
Hinweise zum sicheren Umgang:
Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden.
Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
7.1.2
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.