System information

IR 18e
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EU-Richtlinie 2002/96/E (WEEE)
Produktmarkierung für elektronische und elektrische Geräte gemäß der EU-
Richtlinie 2002/96/E (WEEE)
Markierung
Produktmarkierung für elektronische und elektrisc
he Geräte
gemäß den Normen ElektroG und DIN EN 50419
Um eine klare Identifizierung des in Deutschland ansässigen
Herstellers (einschließlich Quasihersteller/Importeurs) zu
gewährleisten, muss eine eindeutige Information über den Hersteller
am Produkt folgendermaßen angebracht sein:
BLAUPUNKT Competence Centre Audio, M3 Electronic GmbH,
Gutenbergstrasse 5, D
-65830 Kriftel, Germany
www.blaupunkt.com
Eingetragenes Warenzeichen: BLAUPUNKT
Eingetragene Firmennummer: DE88461756
Seit dem 24. März 2006 sollen sich außerdem das Produktionsdatum
(Monat und Jahr) / Abfalleimersymbol / Information / Stabsymbol auf
dem Produkt befinden.
Die Markierung soll zugänglich, gut lesbar, haltbar, schwer zu
entfernen und untilgbar sein.
Wenn auf dem Produkt aufgrund seiner Größe, Funktionalität oder
anderer Merkmale keine Markierung angebracht werden kann, muss
sie am Produktetikett befestigt werden oder in der
Bedienungsanleitung bzw. Garantiekarte des Produkts integriert
werden.
Wenn keine dieser Möglichkeiten besteht, muss die Markierung auf der
Verpackung angebracht werden.
Die Abmessungen der Markierung sollen proportional sein. Die Höhe
des schwarzen Stabs muss mindestens 1 mm betragen.
Schadstoffverbote
seit dem
1. Jul
i 2006 (Importdatum)
Seit dem 1. Juli 2006 darf ein Gerät auf dem Markt verkauft werden wenn es folgende Voraussetzungen
erfüllt:
-
Max. 0,1% des Gewichts des homogenen Materials besteht aus:
Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromiertem Biphenyl (PBB), polybromiertem
Diphenylether (PBDE)
- Max. 0,01% des Gewichts des homogenen Materials besteht aus:
Kadmium
Dieses Gerät darf nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung darf ausschließlich bei lokalen Entsorgern Ihres Wohngebiets
erfolgen.