Operation Manual
B 9e
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EU
-
Richtlinie 2002/96/E (WEEE)
Produktmarkierung für elektronische und elektrische
Gerät
e
gemäß der
EU-Richtlinie 2002/96/E (WEEE)
Markierung
Produktmarkierung für elektronische und elektrische Geräte
gemäß den Normen ElektroG und DIN EN 50419
Um klare Identifizierung des in Deutschland
ansässigen Herstellers
(einschließlich Quasihersteller/Importeurs) zu gewährleisten, soll eine
eindeutige Information über den Hersteller am Produkt auf folgende
Weise angebracht werden:
• BLAUPUNKT Competence Centre Audio, M3 Electronic GmbH,
Gutenbergstrasse 5, D-65830 Kriftel, Germany –
www.blaup
unkt.com
•
Eingetragenes Warenzeichen:
BLAUPUNKT
• Eingetragene Firmennummer: DE88461756
Außerdem, ab 24. März
2006
soll
en
sich
das Produktionsdatum (Monat
und Jahr) / Abfalleimersymbol / Information / Stabsymbol auf dem
Produkt befinden.
Die Markierung soll zugänglich, gut leserlich, haltbar, schwer zu
entfernen und untilgbar sein.
Wenn keine Markierung auf dem Produkt wegen seiner Größe,
Funktionalität oder anderen Merkmale angebracht werden kann, soll
sie an das Produktetikett befestigt werden oder in
der
Bedienungsanleitung bzw. Garantiekarte des Produkts eingeschlossen
werden.
Wenn es keine dieser Möglichkeiten besteht, soll die Markierung auf
der Verpackung angebracht werden.
Die Abmessungen der Markierung sollen
proportional sein. Die Höhe
des sch
warzen Stabs soll mindestens 1 mm betragen.
Schadstoffverbote ab 1
.
Juli 2006 (Importdatum)
Ab 1. Juli 2006 darf ein Gerät auf dem Markt verkauft werden wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Max. 0,1% des Gewichts des homogenen Materials besteht aus:
• Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromiertem Biphenyl (PBB), polybromiertem
Diphenylether (PBDE)
- Max. 0,01% des Gewichts des homogenen Materials besteht aus:
• Kadmium
Dieses Gerät darf nicht in dem Hausmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung darf ausschließlich lokalen Entsorgern in Ihrem Wohngebiet erfolgen










