Safety Data Sheet Article 23632446
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 20.10.2015 überarbeitet am: 20.10.2015Version: 2. 0
Handelsname:
NPK-Dünger 8+5+8
(Fortsetzung von Seite 2)
41.1.10
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich
Staubbildung vermeiden.
Staubbildungen, die sich nicht vermeiden lassen, sind regelmäßig aufzunehmen.
Staub nicht einatmen.
Haut- und Augenkontakt vermeiden.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Die allgemeinen Regeln des betrieblichen Brandschutzes sind zu beachten.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Dicht verschlossen an einem kühlen und trockenen Ort mit ausreichender Raumlüftung lagern.
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Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Getrennt von Futtermitteln lagern.
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Getrennt von Chloraten lagern.
Getrennt lagern von:
Nitriten
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Keine
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Lagerklasse:
11: Brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind.
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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7.3 Spezifische Endanwendungen:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Für ausreichende mechanische Be-/Entlüftung sorgen.
Keine weiteren Angaben. Siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
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CAS-Nr. Bezeichnung des Stoffes % Art Wert Einheit
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Zusätzliche Expositionsgrenzwerte bei möglichen Verarbeitungsgefahren:
Die allgemeinen Staubgrenzwerte von 1,25 mg/m³ für die alveolengängige (A-Staub) und 10 mg/m³ für die einatembare (E-Staub)
Fraktion sind zu beachten. Ein einzelner Schichtmittelwert darf den Wert von 3 mg/m3 für die A-Staubfraktion nicht überschreiten.
Einzelheiten siehe TRGS 900.
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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