Safety Data Sheet Article 23632446

Seite: 2/7
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 20.10.2015 überarbeitet am: 20.10.2015Version: 2. 0
Handelsname:
NPK-Dünger 8+5+8
(Fortsetzung von Seite 1)
41.1.10
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
Allgemeine Hinweise:
In Zweifelsfällen oder bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen.
Mit Produkt verunreinigte Kleidung wechseln.
·
nach Einatmen:
Frischluftzufuhr. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
·
nach Hautkontakt:
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
·
nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
·
nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen.
Flüssigkeit wieder ausspucken.
Kein Erbrechen herbeiführen.
Viel Wasser geben, jedoch niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund eingeben.
Bei unbeabsichtigtem Verschlucken größerer Mengen oder bei auftretenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
·
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
·
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
·
5.1 Löschmittel
·
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
·
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
·
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Schwefeloxide (SOx)
Stickoxide (NOx)
Ammoniak
Phosphoroxide
Chlorwasserstoff (HCl)
Personen, die Brandgase eingeatmet haben, sind mindestens 48 Stunden ärztlich zu überwachen, da Vergiftungssymptome
eventuell erst nach einigen Stunden auftreten.
·
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
·
Besondere Schutzausrüstung:
Vollschutzanzug tragen.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
·
Weitere Angaben:
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
·
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Persönliche Schutzkleidung tragen.
Staubbildung vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
·
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf den Austritt großer Mengen.
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
DE