Instruction Manual

Deutsch
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3. Umfang der Garantie
Die geltend gemachten Fehler wird der
Hersteller nach eigenem Ermessen auf sei-
ne Kosten durch Reparatur (Material und
Arbeitszeit) oder Lieferung neuer oder ge-
neralüberholter Teile beheben. Ausgebaute,
fehlerhafte Teile gehen in das Eigentum des
Herstellers über. Für die Durchführung von
Garantiearbeiten hat der Kunde das Produkt
samt Originalkaufbeleg an einen autorisier-
ten Fachhändler zu übergeben.
https://www.blaser.de/services/haend-
lersuche
Garantieleistungen bewirken weder für die
Optik noch für die eingebauten Ersatzteile
eine Verlängerung oder Erneuerung der Ga-
rantiefrist. Die Garantiefrist für eingebaute
Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für die
gesamte Optik.
Die Garantie unterliegt dem Recht der Bun-
desrepublik Deutschland.
4. Garantieausschluss
Ansprüche aus dieser Garantie sind in fol-
genden Fällen ausdrücklich ausgeschlossen:
f Wenn das Produkt Schäden oder Ver-
schleißerscheinungen aufweist, die durch
einen von der normalen Bestimmung
und den Vorgaben des Herstellers (ge-
mäß Benutzerhandbuch) abweichenden
Gebrauch verursacht sind.
f Wenn das Produkt Merkmale aufweist, die
auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe
durch vom Hersteller nicht autorisierte
Werkstätten schließen lassen.
f Wenn Reparaturen, Bearbeitungen oder
Veränderungen des Produktes durch
Dritte durchgeführt wurden.
f Wenn in das Produkt nicht vom Hersteller
autorisiertes Zubehör eingebaut wurde.
f Wenn die Fabrikationsnummer entfernt
oder unkenntlich gemacht wurde.
f Bei Schäden als Folge normaler Abnut-
zung, bei Nichtbeachtung der Betriebs-
anleitung oder unsachgemäßer Verwen-
dung oder Handhabung und wenn das
Produkt mechanische Beschädigungen,
gleich welcher Art, aufweist.
f Schäden aufgrund höherer Gewalt oder
Umwelteinflüsse.
Die Garantie besteht nicht für optische Zie-
leinrichtungen und Zielfernrohrmontagen
anderer Hersteller als Blaser Jagdwaen
GmbH. Weitergehende oder andere An-
sprüche, insbesondere solche auf Ersatz
außerhalb der Optik entstandener Schäden
(Folgeschäden), sind – soweit eine Haftung
nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen.